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NEF-Dienst: Diese Punkte sollten Sie beherrschen

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NEF Kirchheim Vito Allrad 5/82-1 mit Karsten Wallawitz und Georg Stein

Bremen (rd.de) – Die Fahrer von Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) spielen in der Wahrnehmung vielfach eine untergeordnete Rolle. Sie chauffieren den Arzt zum Patienten, nehmen dessen Daten auf und kümmern sich um die Voranmeldung. Ist das alles? Nein! Welche Kompetenzen eine Rettungsfachkraft für den NEF-Dienst besitzen sollte.

  1. Fahrerisches Können: jährliche Einweisung für das Fahren mit Sonder- und Wegerechten. Wünschenswert ist auch ein regelmäßiges Fahrsicherheitstraining.
  2. Ortskenntnis: neben den offiziellen Straßenbezeichnungen müssen auch Abkürzungen, Feldwege, markante Gebäude und Firmen sowie inoffizielle, in der Bevölkerung aber gebräuchliche Ortsbezeichnungen bekannt sein.
  3. Umgang mit Medizinprodukten: Neben den klassischen Geräten wie Defibrillator/EKG und Beatmungsgerät hat ein Notarzteinsatzfahrzeug oft auch spezielle Ausrüstung an Bord, zum Beispiel Reanimationshilfe oder Hilfsmittel für die i.o. Punktion. Alle diese Geräte muss eine Rettungsfachkraft, die auf dem NEF eingesetzt wird, beherrschen.
  4. Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten: für diese Fälle ist eine Führungsgrundausbildung sinnvoll (OrgL). So kann die Zeit bis zum Eintreffen des Einsatzführungsdienstes überbrückt werden. Anschließend bietet sich der „NEF-Fahrer“ für die Führungsunterstützung an.
  5. Klinikstruktur: die nächstgelegenen Stroke- und Chest Pain Units, Kinderkliniken, Schockräume und Kliniken der Maximalversorgung müssen bekannt sein.
  6. Kommunikation: Rücksprache mit der Leitstelle („Erste Meldung“), Nachforderung weiterer Kräfte bzw. Rettungsmittel, zum Beispiel Hubschrauber, Abklärung des Transportziels und Voranmeldung in der Klinik.
  7. Dokumentation: Ausfüllen von Transportscheinen und Notarztprotokollen, aber auch im Rahmen eines MANV-Einsatzes (Stichwort „Übersichtsliste“).
  8. Sozialkompetenz: Als erster Ansprechpartner für den Notarzt und direkter Kollege des RTW-Teams kann er zwischen den beiden Gruppen vermitteln. Dafür sind Menschenkenntnis, Einsatzerfahrung und Fingerspitzengefühl erforderlich.

Merke: Jeder gute Notarzt hat einen guten NEF-Fahrer verdient, jeder schlechte Notarzt hat ihn dringend nötig.

(Text: Dr. Maximilian Kippnich, Bezirksbereitschaftsarzt Bayerisches Rotes Kreuz in Unterfranken; Symbolfoto: Markus Brändli; zuletzt aktualisiert: 25.10.2017)[2777]

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PSNV für Rettungsfachkräfte: eine Todesnachricht überbringen

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Bremen (rd_de) – Der Tod eines jungen Menschen birgt immer eine besondere Tragik in sich. Notärzte, Rettungsfachkräfte und Mitarbeiter von PSNV-Teams müssen deshalb wissen, wie sie eine Todesnachricht überbringen, wenn ein Kind verstorben ist. Was es zu berücksichtigen und vermeiden gilt, erfahren Sie in diesem Beitrag. 

Der Tod eines jungen Menschen hinterlässt die Hinterbliebenen, aber auch die Helfer hilflos und oft sprachlos. Kommt die Nachricht, dass das eigene Kind von einem Unfall oder einem „Großschadensereignis“ betroffen sein könnte, konzentrieren sich die Familien meist auf wenige wichtige Fragen:

•    Lebt mein Kind?
•    Ist es verletzt und wenn ja, wie schwer?

Die Angehörigen brauchen dann möglichst rasch genaue, sachliche Informationen über das Geschehen. Wer eine Todesnachricht überbringen muss, sollte die Information so schnell und deutlich wie möglich mitteilen.

Hinterbliebene sind auch unter Schock in der Regel klar im Denken und Aufnehmen. Sie wissen, was sie wollen, und spüren instinktiv, wie viel sie verkraften können. In dieser ohnehin traumatischen Situation wird ihre Hilflosigkeit verstärkt, wenn wohlmeinende Helfer sie entmündigen und ihnen vorschreiben, was zu tun ist oder wie sie sich zu verhalten haben.

Die meisten Eltern haben zunächst nur einen Wunsch: das Kind so schnell wie möglich zu sehen, es vielleicht in den Arm zu nehmen, einfach bei ihm zu sein. Diese Möglichkeit sollte jeder Hinterbliebene sobald als möglich haben, auch wenn der Verstorbene schwer verletzt ist. Es gibt hier nur wenige Ausnahmen, zum Beispiel Brandopfer.

Genauso ist zu respektieren, wenn die Angehörigen es sich nicht zutrauen, den Toten nochmals anzuschauen. Der Begleitende kann Hilfsangebote machen. Beispiel: „Ich begleite Sie, damit Sie nicht alleine sind.“ Er sollte aber keinesfalls einen klar geäußerten Wunsch beeinflussen.

Die meisten wissen, dass es keine lindernden Worte für Eltern gibt, deren Kind gerade gestorben ist. Trotzdem kann das Verlangen, etwas Tröstliches sagen zu wollen, übermächtig werden, schon allein um das schreckliche Schweigen zu brechen. Doch in der akuten Situation gibt es keine Worte des Trostes, die gut tun. Sie helfen lediglich dem Begleiter in seiner eigenen Hilflosigkeit.

Todesnachricht überbringen – das ist zu berücksichtigen:

•    Informieren Sie die Angehörigen so schnell wie möglich.
•    Sprechen Sie klar und deutlich. Wiederholen Sie die Information, falls notwendig. Versuchen Sie, behutsam Blickkontakt herzustellen.
•    Sagen Sie die Wahrheit, auch wenn sie schwer ist und es Ihnen schwerfällt.
•    Nennen Sie den Verstorbenen beim Namen, denn er ist als Person präsent.
•    Geben Sie den Hinterbliebenen die Möglichkeit, den Verstorbenen anzusehen.
•    Versuchen Sie genau hinzuhören und zu spüren, was die Trauernden/Traumatisierten brauchen und wollen.
•    Denken Sie an praktische Hilfsangebote, delegieren Sie wenn möglich.
•    Vergessen Sie nie, die Geschwisterkinder mit zu betreuen.
•    Achten Sie die Grenzen der Betroffenen.
•    Achten Sie auf Ihre eigenen Grenzen und holen Sie sich Hilfe, wenn Sie diese brauchen.

Todesnachricht überbringen – das ist zu vermeiden:

•    Vermeiden Sie leere Worte und falsche Tröstungsversuche.
•    Bestimmen Sie nicht, was für die Trauernden/Traumatisierten gut ist, denn Sie wissen es nicht.
•    Vermeiden Sie das Wort „müssen“.
•    Vermeiden Sie jede Form von Schuldzuweisung.
•    Urteilen Sie nie über Reaktionen oder Verhaltensweisen der Hinterbliebenen.
•    Verfallen Sie nicht aus Hilflosigkeit in Aktionismus.
•    Überlassen Sie die Angehörigen nach der traumatischen Situation nicht sich selbst, sondern sorgen Sie für ein stabilisierendes Umfeld.
•    Lassen Sie nicht bei Betroffenen das Gefühl entstehen, abgeschoben und abgewiesen zu werden.
•    Vermeiden Sie scheinbare Hektik, schauen Sie nicht auf die Uhr.
•    Vermeiden Sie eine allzu starke Identifikation mit den Hinterbliebenen, indem Sie Ihre Aufgabe abschließen.

Text: Hanne Shah, 1. Vorsitzende des Arbeitskreises trauernde Eltern und Geschwister in Baden-Württemberg (ATEG-BW ist Regionalstelle von VEID/Bundesverband Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister in Deutschland); Beate Bahnert, Pressesprecherin des Bundesverbandes Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister in Deutschland; Symbolfoto: Markus Brändli; zuletzt aktualisiert: 30.10.2017 [2831]

Kind verletzt sich mit gefundenem Böller

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Giengen (rd_de) – Ein 7-Jähriger hat am Mittwoch (01.11.2017) auf einer Straße in Giengen (Kreis Heidenheim) einen Feuerwerkskörper gefunden. Als er zu Hause damit zündelte, wurde er schwer verletzt.

Der Junge spielte am Morgen auf einer Straße in der Nachbarschaft, als er einen Böller entdeckte. Das Kind nahm ihn daraufhin mit nach Hause und zündelte in seinem Kinderzimmer. Als sein 8-jähriger Bruder dazukam, explodierte der Feuerwerkskörper plötzlich in der Hand des 7-Jährigen. Er erlitt schwere Verletzungen. Sein älterer Bruder blieb unverletzt.

Nachdem die Leitstelle den Notruf angenommen hatte, alarmierte sie unter anderem einen Rettungshubschrauber zu der Wohnung. Die Besatzung des RTH versorgte den 7-Jährigen und brachte ihn in ein Krankenhaus.

Die Polizei ermittelt nun, wer den Böller auf der Straße zurückgelassen hat, und weist darauf hin, dass Böller nicht von Kindern und nur an Silvester und Neujahr gezündet werden dürfen.

(03.11.2017; Symbolfoto: M. Brändli)

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TV-Tipp: „W wie Wissen“ mit Rettungsdienst Würzburg

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München / Würzburg (rd_de) – Welche Herausforderungen müssen Rettungskräfte im Einsatz bewältigen? Diese und weitere Fragen beantwortet die ARD-Wissenssendungen „W wie Wissen“ am Samstag (04.11.2017) um 16 Uhr. Mit dabei: Die Einsatzkräfte des Rettungsdienstes und der Feuerwehr Würzburg.

Außerdem begleitet das Sendeformat eine MANV-Übung am Königsee in den bayerischen Bergen. Dort sind Rettungsdienst, Bergwacht, THW, Feuerwehr und Notärzte im Einsatz, um 50 vermeintlich verschüttete Touristen zu retten.

“W wie Wissen”: Mit Rettern unterwegs

  • Ausstrahlung: Samstag, 4.11.2017, 16 Uhr
  • Programm: ARD

Wie die ARD mitteilte, dreht sich die Ausgabe der Wissenssendung auch um die Frage, ob Rettungskräfte angesichts langer Hilfsfristen schneller sein könnten. 

Übung: Gefahrgut-Einsatz in der Biogasanlage

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(03.11.2017; Foto: Feuerwehr Würzburg )

Bahnhof München: Zwei Reanimationen in einer Stunde

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München (pol) – Innerhalb einer Stunde haben am Montag (06.11.2017) ein Passant und Bundespolizisten zwei Personen am Münchener Hauptbahnhof reanimiert.

Ein 71-Jähriger war mit seiner Ehefrau gegen 8:30 Uhr in der Schalterhalle des Bahnhofs unterwegs. Plötzlich brach er zusammen. Daraufhin sprach ein 51-jähriger den regungslosen Mann an. Er konnte keine Vitalparameter feststellen und begann mit Reanimationsmaßnahmen. Augenzeugen beobachteten das Geschehen und setzten einen Notruf ab.

Kurze Zeit später traf der Rettungsdienst mit Notarzt ein. Sie übernahmen die Versorgung des 71-Jährigen und konnten seine Vitalfunktionen wiederherstellen. Nachdem der Patient stabilisiert war, brachten ihn die Einsatzkräfte in ein Krankenhaus. Dort verstarb der Mann.

Etwa eine Stunde später fiel Augenzeugen in der Bahnhofshalle ein Mann auf, der ebenfalls regungslos am Boden lag. Sie alarmierten die Polizei, welche mit zwei Beamten anrückte. Der Mann reagierte nicht auf die Ansprache der Polizisten. Sie konnten bei ihm auch keinen Puls feststellen. Umgehend alarmierten die Beamten den Rettungsdienst und begannen mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung. Rettungsdienst und Notarzt gelang es, die Vitalfunktionen des 61-Jährigen wiederherzustellen. Doch auch er verstarb.

(07.10.2017; Symbolfoto: M. Brändli)

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Berufseinstieg: 20 Tipps damit es klappt (Tipps 1 bis 5)

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Malteser NT auf dem Festplatz OberboihingenBremen (rd_de) – Rettungsdienst hat viel mit Routine und Erfahrung zu tun. Neulingen mangelt es hieran zwangsläufig. Wir haben 20 Tipps zusammengestellt, die den Einstieg in den Berufsalltag erleichtern werden. In diesem Beitrag geht es beispielsweise um die Kommunikation im Rettungsdienst und die Zusammenarbeit mit dem Notarzt. Hier die ersten 5 von 20 Tipps.

Tipp 1: Den Rettungswagen richtig abstellen

Auch nach dem Erreichen der Einsatzstelle ist Sicherheit – wie schon auf der Anfahrt – das höchste Gebot. Ein oftmals vernachlässigter Aspekt ist dabei die korrekte Parkstellung des Rettungswagens.

Um die Einsatzstelle als solche zu markieren, sollte neben dem schon bei der Anfahrt eingeschalteten Abblendlicht und der Warnblinkanlage grundsätzlich das blaue Blinklicht und – wenn vorhanden – die Umfeldbeleuchtung genutzt werden. Dies hat zweierlei Gründe: Zum einen werden vorbeifahrende Fahrzeugführer daran erinnert, ausreichend Sicherheitsabstand zu halten. Zum anderen ist die Einsatzstelle für nachrückende Rettungsmittel wie Notarzt- Einsatzfahrzeug oder Rettungshubschrauber schon von weitem bzw. aus der Luft erkennbar.

Die Einsatzstelle sollte zudem möglichst „überfahren“ werden. Das bedeutet, dass nicht unmittelbar vor einem Wohnhaus gehalten werden soll, sondern fünf bis zehn Meter weiter. So kann die Patientenfahrtrage direkt im Eingangsbereich vorbereitet werden, ohne sich selbst im Weg zu stehen.

Handelt es sich um einen Verkehrsunfall, muss individuell entschieden werden, wo der Rettungswagen zum Halten kommen soll. Entweder, der Fahrer stellt seinen RTW vor der Unfallstelle ab, um diese vor dem noch laufenden Verkehr zu schützen. Oder er überfährt, wie oben beschrieben, die Einsatzstelle, um in einem sichereren Bereich arbeiten zu können.

Rettungsdienst - Notarzt

Abgestellte Rettungswagen an der Einsatzstelle.

Ist die Feuerwehr zwecks technischer Hilfeleistung ebenfalls erforderlich, daran denken, dass zum Beispiel ein Rüstwagen relativ dicht an die unmittelbare Unfallstelle platziert werden muss. Zuvor eingetroffene Rettungsfahrzeuge können da leicht zu Hindernissen werden. Zum Teil gibt es regionale Absprachen zwischen den Fachdiensten, wie geparkt werden sollte.

Prinzipiell ist es ratsam, Rettungswagen in einer schrägen Parkposition abzustellen. Gerade bei einem Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten (MANV) oder bei der Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Polizei, ist das wichtig. So können die Rettungsfahrzeuge problemlos abrücken, und das Ein- bzw. Ausladen beispielsweise der Trage wird ebenfalls nicht behindert.

Tipp 2: Notarzt – ja oder nein?

Wird ein RTW-Team ohne Notarzt zu einem Notfall geschickt, gilt es, vor Ort möglichst zügig herauszufinden, ob nicht doch ein Arzt erforderlich ist.

Um in allen Situationen und auch unter Stress richtig entscheiden zu können, empfiehlt es sich, nach Algorithmus vorzugehen. Auch wenn es anfangs ungewohnt sein mag, immer dieselben Fragen zu stellen und dieselben Arbeitsschritte durchzuführen, ist es wichtig, konsequent vorzugehen.

Am verbreitetsten dürfte das ABCDE-Schema sein. Egal, ob Unterschenkelfraktur oder Herzinfarkt, Hyperventilation oder Schlaganfall – immer gilt es abzuklären: Sind die Atemwege frei? Ist die Atmung suffizient? Wie ist die Kreislaufsituation? Zeigt der Patient neurologische Ausfälle und wie ist der Blutzucker? Liegen Begleitverletzungen vor und wie sind die äußeren Umstände der Verletzung bzw. der Erkrankung? Außerdem gilt es, die Schmerzsituation zu beachten.

Ist ein Organsystem gestört, mit Komplikationen zu rechnen oder ist die Situation nur mit erweiterten medizinischen Maßnahmen zu beherrschen, muss ein Notarzt nachalarmiert werden. Auch wenn sich ein Patient dazu entscheidet, den Transport zu verweigern, sollte ein Notarzt hinzugezogen werden.

Prinzipiell gilt: Wer im Zweifel ist, ob ein Notarzt benötigt wird oder nicht, sollte ihn nachfordern.   

Tipp 3: An den Eigenschutz denken!

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) dient der Einsatzkraft als Schutz vor diversen Gefahren unterschiedlichster Art. Angefangen bei der Kontamination mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten bis zu herabstürzenden Gegenständen, kann die PSA wortwörtlich lebensrettend sein.

Standard bei jedem Einsatz sind S3- Sicherheitsschuhe zusammen mit einer Einsatzhose mit Reflexstreifen und einem T-Shirt bzw. Poloshirt oder einem Hemd. Letztere sollten grundsätzlich in der Hose getragen werden, um einem Hängenbleiben vorzubeugen.

Rettungsdienst_Tipps_Berufseinstieg_III

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) dient der Einsatzkraft als Schutz vor diversen Gefahren unterschiedlichster Art. Foto: Maximilian Kippnich

Konsequent sollten möglichst schon auf der Anfahrt Einmalhandschuhe angezogen werden. Diese sind während der gesamten Einsatzdauer zu tragen bzw. gegen neue auszutauschen. Bei einigen Meldebildern kann es indiziert sein, ein zweites Paar überzuziehen. Eine Ausnahme stellt der Fahrer dar. Er sollte während der Fahrt noch keine Einmalhandschuhe tragen oder diese mit Erreichen des Zielortes gegen ein neues Paar austauschen. Die Gefahr, dass die Handschuhe während des Fahrens Schaden nehmen und dadurch ihre Schutzwirkung einbüßen, ist groß.

Erweitert wird die PSA bei schlechtem Wetter, bei Einsätzen im Straßenverkehr sowie bei der technischen Rettung um eine genormte Einsatzjacke. Bei Bränden, Verkehrsunfällen oder der Rettung aus einem Gefahrenbereich muss die PSA um einen Helm ergänzt werden. Auch schwerere „TH-Handschuhe“ können beim Umgang mit Schaufeltrage, Spineboard und Tragestuhl im engen Treppenhaus hilfreich sein.

In angloamerikanischen Rettungsdiensten ist es bereits vorgeschrieben, Schutzbrille und Mundschutz bei invasiven Maßnahmen wie Intubation, Legen einer Thoraxdrainage oder einer großlumigen i.v.-Kanüle anzuziehen. Besteht die Gefahr, mit Körperflüssigkeiten des Patienten in Kontakt zu kommen, sollte daran gedacht werden.

Tipp 4: Was mitgenommen werden sollte

Das Meldebild der Leitstelle kann stark von der tatsächlich Situationen abweichen, auf welche die Rettungskräfte vor Ort treffen. Aus diesem Grund ist es schwer vorherzusagen, welche Geräte und welche Ausrüstung bei der Versorgung des Notfallpatienten benötigt werden.

Mit Notfallrucksack, EKG/Defi, Beatmungsgerät sowie Absaugpumpe lassen sich in der Regel alle Szenarien beherrschen. Deshalb sollte diese Ausrüstung standardmäßig mit zum Notfallpatienten genommen werden.

Eine wichtige Ausnahme stellen Kindernotfälle dar. Taucht bei der Meldung ein Hinweis auf ein beteiligtes Kind oder einen Jugendlichen auf, ist das erwähnte Set um den Kindernotfallkoffer zu ergänzen.

Zusätzliche Spezialausrüstung wird oft auf Notarzt-Einsatzfahrzeugen mitgeführt. Vom NEF-Fahrer muss daher auf der Anfahrt überlegt werden, ob bestimmte Ausrüstungsgegenstände benötigt werden könnten. Ist eine Reanimation zu erwarten, wäre dies zum Beispiel eine automatisierte Thoraxkompressions- Hilfe.

Bei traumatologischen Notfällen bzw. Einsatzstellen in größerer Entfernung empfiehlt es sich, Spineboard mit Zervikalstütze, Notfallrucksack, Absaugpumpe und Sauerstoffeinheit mit Beatmungsgerät auf die Fahrtrage zu legen und das gesamte Equipment zum Patienten mitzunehmen. Das spart Kraft und Zeit.

Tipp 5: Kommunikation im Rettungsdienst ist das A und O

Der Team-Gedanke sollte bei einer RTW-Besatzung einen hohen Stellenwert haben. Um im Einsatz als Einheit zu funktionieren, ist Kommunikation das A und O. Alle sollten zu jedem Zeitpunkt auf demselben Informationsstand sein und wissen, was die anderen im Team gerade machen.

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Um im Einsatz als Einheit zu funktionieren, ist Kommunikation das A und O. Foto: Markus Brändli

Umso mehr Rettungskräfte an der Patientenversorgung beteiligt sind, desto schwieriger wird dies. Deshalb ist es von größter Bedeutung, jeden Arbeitsschritt und jede Information klar an alle Teammitglieder weiterzugeben.

Das kann wie folgt aussehen: Der Rettungsassistent überträgt dem Rettungssanitäter die Aufgabe, ein 12-Kanal-EKG anzulegen. Erst wenn alle Elektroden angebracht sind, ein EKG von guter Qualität angezeigt wird, der QRS-Ton eingeschaltet ist und ein Rhythmusstreifen ausgedruckt wurde, meldet der Rettungssanitäter Vollzug: „Das 12-Kanal- EKG ist ohne Probleme angelegt, hier der Rhythmusstreifen.“

Aus diesem recht einfachen Satz kann der Rettungsassistent mehrere Schlüsse ziehen. Der Prozess ist abgeschlossen; es gab keine Schwierigkeiten. Der Rettungssanitäter ist bereit für seine nächste Aufgabe.

Auch wenn ein Notarzt hinzukommt, sollte so verfahren werden. Laut und deutlich sollte der Arzt zum Beispiel seine Verdachtsdiagnose dem Team mitteilen. Nur so können Rettungsassistent und -sanitäter mitdenken und die weiteren Schritte angehen.

Zusammengefasst: Es müssen immer klare Aufträge formuliert werden und diese dem Durchführenden mitgeteilt werden. Dieser bestätigt den Auftrag und gibt Rückmeldung, sobald er seinen Auftrag erfüllt hat.

(Text: Dr. Maximilian Kippnich, Bereitschaftsarzt und Zugführer im Bayerischen Roten Kreuz; Symbolfotos: Markus Brändli; zuletzt aktualisiert: 08.05.2017) [2954]

Flughafen Hamburg: Crew musste ins Krankenhaus

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Hamburg (rd_de) – Die Crew eines Passagierflugzeugs meldete kurz nach ihrem Start vom Hamburger Flughafen am Dienstagabend (07.11.2017) Rauch im Cockpit.

Mit dem Ziel Zürich war die Maschine vom Typ Airbus A 319 gegen 19 Uhr vom Helmut Schmidt Flughafen gestartet. Laut Feuerwehr Hamburg meldete die Flugzeug-Crew kurz darauf eine Rauchentwicklung im Cockpit.

Der Führungs- und Lagedienst der Feuerwehr Hamburg alarmierte daraufhin ein Großaufgebot an Einsatzkräften. Währenddessen kehrte die Maschine zum Hamburger Flughafen um. Die Crew landete das Flugzeug, und alle Fluggäste konnten die Maschine unverletzt verlassen.

Fünf Besatzungsmitglieder klagten über Unwohlsein bzw. Übelkeit. Nachdem der Rettungsdienst sie versorgt hatte, brachten die Einsatzkräfte sie mit einem Großraumrettungswagen in ein Krankenhaus.

Gleichzeitig überprüften Einsatzkräfte der Flughafenfeuerwehr den Airbus, konnten jedoch keine Rauchentwicklung feststellen. Stattdessen nahmen die Feuerwehrleute auffallende Gerüche im Cockpit wahr. Für die Abklärung ihrer Ursache übergab die Feuerwehr das Flugzeug an Lufthansa-Technik.

(08.11.2017; Symbolfoto: O. Preuschoff)

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Notärzte im Extremfall bei Arbeitsunfällen nicht versichert

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Hamburg (rd_de) – Seit April 2017 sind Notärzte in der Sozialversicherung beitragsfrei gestellt und in die gesetzliche Unfallversicherung einbezogen. Im Extremfall führe diese Neuregelung allerdings dazu, dass Notärzte bei Arbeitsunfällen nicht mehr unfallversichert seien. Dies teilte die Rechtsanwaltsgesellschaft „BDO Legal“ am Mittwoch (08.11.2017) mit.

Wie das Unternehmen mitteilte, kündigten die Berufsgenossenschaften aufgrund des neuen gesetzlichen Versicherungsschutzes die freiwilligen Versicherungen. Dies könne im Einzelfall gravierende Konsequenzen haben. Denn gesetzlich unfallversichert sind Notärzte laut „BDO Legal“ nur, wenn sie neben dem Rettungsdienst mindestens 15 Wochenstunden im Krankenhaus oder der Arztpraxis arbeiten.

„Bei einem Unfall als Notarzt zwischen zwei Jobs, in Elternzeit, bei verringerter Arbeitszeit im Hauptjob oder in Rente greift dann dieser Unfallversicherungsschutz nicht mehr“, sagt Dr. Stephan Porten, Medizinrechtsanwalt von „BDO Legal“. Besonders problematisch werde dies in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Brandenburg oder Berlin, weil dort die Landessozialgerichte die Notärzte für selbständig halten. Passiere in diesen Bundesländern ein Unfall, greife dann im Zweifel überhaupt kein Unfallversicherungsschutz mehr.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung bestätigt den Sachverhalt, weist allerdings darauf hin, dass sich Ärzte in solchen Fällen entsprechend zusätzlich versichern können. „Aber viele Notärzte werden nebenbei tätig und überblicken gar nicht, ob eine Versicherungslücke entsteht, wenn sie mal zwischen zwei Jobs als Notarzt etwas dazuverdienen“, wendet Juliane Pogadl, Medizinrechtsanwältin von BDO Legal ein.

Die Gesetzeslücke betreffe ebenso Rettungsdienste, Kommunen und Krankenhäuser, die Notärzte einsetzen. Sei der Notarzt nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, können er oder sein Kranken- oder Rentenversicherer die Rettungsdienstträger bei einem Unfall in Haftung nehmen.

In wirklich schlimmen Fällen können hier lebenslange Schmerzensgelder, Unfallrenten und Versorgungsansprüche eingeklagt werden“, verdeutlicht Porten. Das Unternehmen rät den Rettungsorganisationen daher, bei jedem Einsatz genau darauf zu achten, ob die eingesetzten Notärzte unfallversichert seien.

(09.11.2017; Symbolfoto: A. Westphal)


Unwetter bei Freiburg: Baum stürzt auf fahrenden Pkw

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Schliengen (rd_de) – Auf Grund eines Unwetters ist am Sonntag (12.11.2017) in Schliengen (Landkreis Lörrach) ein Baum auf einen fahrenden Pkw gestürzt. Der 54-jährige Fahrer wurde eingeklemmt und schwer verletzt.

Der Schweizer war am Nachmittag mit seinem Pkw unterwegs, als plötzlich eine Windböe mehrere an der Straße stehende Bäume umriss. Ein Baum krachte auf das Dach des Wagens und drückte es auf der Fahrerseite ein. Der Mann wurde dabei schwer verletzt und eingeklemmt. Es gelang ihm jedoch, einen Notruf abzusetzen.

Die Leitstelle alarmierte den Rettungsdienst mit Notarzt und die Feuerwehr. Als die Rettungskräfte eintrafen, übernahmen sie die medizinische Versorgung des Mannes. Die Feuerwehr sicherte den Baum und hob ihn an. Anschließend konnten die Einsatzkräfte den 54-Jährigen aus dem Fahrzeugwrack retten.

Nachdem der Patient stabilisiert war, brachten ihn die Rettungskräfte in ein Krankenhaus.

(14.11.2017; Foto: Polizei Freiburg)

Monteur verliert seinen Fuß auf einem Windrad

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Weeze (rd_de) – Ein 38-Jähriger hat sich am Dienstag (14.11.2017) bei Reparaturarbeiten auf einem Windrad in Weeze (Kreis Kleve) schwer verletzt. Sein Kollege rettete ihn aus 130 Meter Höhe.

Laut Polizei befanden sich die Monteure am Mittag für Wartungsarbeiten auf einer Windkraftanlage. Nachdem sie ihre Arbeit abgeschlossen hatten, deaktivierten sie die Rotorbremse und wollten mit dem Abstieg beginnen. Medienberichten zufolge rutschte der 38-Jährige plötzlich ab und blieb mit seinem Bein stecken. Eines der wieder in Bewegung gesetzten Rotorblätter erfasste ihn und trennte einen Teil seines Fußes ab.

Sein 40-jährige Kollege setzte einen Notruf ab und versorgte den Verletzten. Die Leitstelle alarmierte daraufhin die Höhenrettung, den Rettungsdienst und einen Rettungshubschrauber. Während die Rettungskräfte ausrückten, konnte der 40-Jährige seinen Kollegen sichern und sich zusammen mit ihm abseilen.

Am Boden übernahm der Rettungsdienst die weitere Versorgung und brachte den Patienten mit dem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus.

(15.11.2017; Symbolfoto: Mingo123/pixabay)

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Nachteinsatz: Bergwacht rettet abgestürzte Wanderin

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Römerstein (rd_de) – Die Bergwacht hat am Dienstagabend (14.11.2017) eine Wanderin gerettet, die im Naturschutzgebiet Oberes Lenninger Tal (Landkreis Reutlingen) abgestürzt war. Erst nach intensiver Suche konnten die Rettungskräfte die schwer verletzte Frau ausfindig machen.

Die 59-Jährige war gegen 17 Uhr mit einem Begleiter auf einem wenig begangenen Jägersteig unterwegs. Plötzlich rutschte sie auf einer schneebedeckten Laubschicht aus und stürzte. Dabei zog sie sich eine schwere Beinverletzung zu.

Ihr Begleiter stieg daraufhin den Weg wieder ab und verständigte von einem Ort aus die Rettungsleitstelle. Da er den genauen Standort der 59-Jährigen nicht benennen konnte, alarmierte der Disponent neben dem Rettungsdienst und der Polizei auch die Bergwacht. Gegen 18 Uhr erreichten die Einsatzkräfte den Anrufer. Sie nahmen ihn auf, um zusammen mit ihm den Unfallort zu ermitteln.

Mehr zum Thema:

Da es bereits dunkel war, forderte der Einsatzleiter die Bergwacht aus Stuttgart zur Unterstützung an. Mehrere Trupps der Bergwacht suchten währenddessen Pfadspuren im Steilgelände ab. Schließlich fanden zwei Suchtrupps die Verletzte und übernahmen die Erstversorgung.

Die Einsatzkräfte lagerten die Patientin in eine Gebirgstrage und transportierten sie dann in Begleitung einer Notärztin zu einer Abholfläche. Dort fand die Übergabe an den Rettungsdienst statt, der sie in ein Krankenhaus brachte.

(16.11.2017; Symbolfoto: skeeze/pixabay.com)

 

Hypovolämischer Schock: Erstmaßnahmen im Rettungsdienst

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Hypovolaemischer Schock-580Bremen (rd_de) – Als Hypovolämie oder Volumenmangel wird die Verminderung der im Kreislauf zirkulierenden Blutmenge bezeichnet. Der hypovolämische Schock – auch Volumenmangelschock genannt – stellt dabei die Maximalausprägung einer Hypovolämie dar. Sie ist die in der Notfallmedizin am häufigsten anzutreffende Schockform.

Wichtig zu wissen ist, dass ein hypovolämischer Schock selbst keine Krankheitseinheit darstellt. Ausgehend von verschiedenen Ursachen, die zu einem Volumenmangelschock führen, ergeben sich vier verschiedene Formen mit unterschiedlichen therapeutischen Strategien:

  • hämorrhagischer Schock,
  • hypovolämischer Schock im engeren Sinn,
  • traumatisch-hämorrhagischer Schock und
  • traumatisch-hypovolämischer Schock.

Hypovolämie: Was ist das?

Unter Hypovolämie wird eine Verminderung der zirkulierenden Blutmenge, beispielsweise durch eine Blutung, verstanden. Bei einer Dehydratation kommt es hingegen zu einer Abnahme des Körperwassers durch gesteigerte Verluste (zum Beispiel Fieber, Diarrhoe). Von Exsikkose ist wiederum die Rede, wenn eine inadäquate Wasseraufnahme gemeint ist.

Ein relativer Volumenmangel entsteht beispielsweise beim neurogenen Schock. Durch die gestörte Vasomotorik versackt das Blut in den venösen Gefäßen. Auch das Vena-cava-Kompressionssyndrom ist eine Form des relativen Volumenmangels. Der Uterus einer Schwangeren behindert in Rückenlage den venösen Fluss in der V. cava.

Hypovolämischer Schock: Erstmaßnahmen im Rettungsdienst

Wird die Ursache einer Hypovolämie nicht behoben bzw. keine Therapie eingeleitet, ist generell ein hypovolämischer Schock möglich.

Primär muss bei Hypovolämie oder einem Volumenmangelschock ein i.v.-Zugang gelegt und eine Volumen- und/oder Flüssigkeitstherapie begonnen werden. Entscheidend für eine hohe Flussrate ist das Kanülenlumen, nicht der Punktionsort. Vor allem bei Kindern, aber auch bei Erwachsenen bietet sich als Alternative zum i.v.-Zugang die Anlage eines intraossären Zugangs an.

Die weiteren Maßnahmen zielen auf eine Wiederherstellung der Homöostase (zum Beispiel Fiebersenkung) oder zumindest auf eine Schadensbegrenzung (Blutstillung) ab.

Sie möchten mehr über den Volumenmangelschock erfahren? In unserem eDossier „Hypovolämischer Schock“ stellen wir unter anderem die aktuellen Empfehlungen zur Flüssigkeits- bzw. Volumentherapie vor und erläutern die Besonderheiten der hypovolämischen Schockformen. Detailliert wird zudem die Notfallbehandlung von Kindern dargestellt, die sich im Volumenmangelschock befinden.

(Text: Jürgen Auerhammer, Anästhesist, Notarzt, Ltd. Notarzt Landkreis Unterallgäu; Symbolfoto: Markus Brändli; zuletzt aktualisiert: 17.07.2017) [1423]

eDossier Hypovolaemischer SchockeDossier „Hypovolämischer Schock“
• Umfang: 19 Seiten
• Dateigröße: ca. 2,6 MB/PDF-Format
• Beiträge aus Rettungs-Magazin 1 und 2/2014 sowie 6/2014

Dyspnoe: Akute Atemnot und ihre Ursachen

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Atemnoz, DyspnoeBremen (rd_de) – Das Leitsymptom „Dyspnoe“ spielt im Rettungsdienst eine wichtige Rolle. Schätzungsweise sind acht bis zehn Prozent aller Einsätze auf eine akute Atemnot zurückzuführen. Regionale und vor allem jahreszeitliche Unterschiede spielen dabei eine wesentliche Rolle.

Dyspnoe als solche wird von Patienten in aller Regel als höchst bedrohlich und akut lebensgefährdend empfunden. Bei der Behandlung muss nach den Ursachen differenziert werden. Da sind zum einen pulmonale Erkrankungen, die zu akuter Atemnot führen können. Zum anderen können kardiale Gründe vorliegen.

Dyspnoe aufgrund pulmonaler Erkrankungen

Zu den bekanntesten obstruktiven Atemwegserkrankungen zählen das Asthma bronchiale und die chronisch obstruktive Bronchitis (COPD). Beide sind durch eine Verengung der Bronchien charakterisiert. Auch das Lungenemphysem gehört im weitesten Sinne zu den obstruktiven Atemwegserkrankungen, die Dyspnoe auslösen können. Auch eine Pneumonie kommt als Grund für massive Atemnot infrage. Als weitere pulmonale Ursachen sind zu nennen: Verlegung der Atemwege, Pneumothorax und Rauchgasintoxikation sowie Tumorerkrankungen.

Kardiale Erkrankungen als Ursache für Dyspnoe

Zu den klassischen kardialen Erkrankungen, die eine Dyspnoe verursachen können, ist zunächst das akute Koronarsyndrom zu nennen. Eine weitere, sehr häufige Ursache für Atemnot ist die Herzinsuffizienz. Häufiger als vielleicht vermutet sind auch krankhafte Veränderungen einer oder mehrerer Herzklappen Ursache für die Entwicklung von Atembeschwerden. Eine weitere Notfallsituation, die mit akuter Atemnot einhergehen kann, ist zudem die Anaphylaxie. Pseudokrupp und Epiglottitis sind Ursachen für Atemnot, die primär Kinder betreffen. Die Hyperventilation schließlich nimmt bei der akuten Atemnot eine Sonderstellung ein. Strenggenommen handelt es sich bei einer Hyperventilation nämlich um keine klassische Atemnot im eigentlichen Sinne.

Dyspnoe: Maßnahmen des Rettungsdienstes

Welche Maßnahmen der Rettungsdienst ergreifen muss, sollte er Patienten mit akuter Atemnot antreffen, erfahren Sie in unserem eDossier „Leitsymptom Dyspnoe“, das Sie hier herunterladen können.

(Text: Dr. Philipp Prause, Facharzt für Allgemeinmedizin, Notfallmedizin und Chirotherapie; Symbolfoto: Markus Brändli; zuletzt aktualisiert: 22.11.2017) [1509]

eDossier DyspnoeeDossier „Leitsymptom Dyspnoe“
• Umfang: 14 Seiten
• Dateigröße: ca. 1,9 MB/PDF-Format
• Beiträge aus Rettungs-Magazin 4 und 5/2014

Traumatologie: Amputationsverletzungen versorgen

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10/39 Replantatbeutel Replantatset Amputat AmputatversorgungBremen (rd_de) – Die Voraussetzungen für eine Replantation können bereits bei der Erstversorgung der Amputationsverletzung wesentlich beeinflusst werden. Entscheidend für das Ergebnis ist die korrekte Behandlung von Amputaten und Amputationsstümpfen am Einsatzort und während des Transportes.

Trotz Aufklärungskampagnen und guter Schulung des Rettungsfachpersonals gelangen immer wieder falsch behandelte Amputate in die Klinik. Eine Replantation kann dann trotz ansonsten möglicherweise günstiger Voraussetzungen nicht mehr vorgenommen werden.

Im Vordergrund der medizinischen Versorgung am Unfallort stehen Sicherung und Verbesserung der vitalen Funktionen des Verletzten. Das heißt: Kontrolle von Atmung und Kreislauf sowie Schockbekämpfung bei größerem Blutverlust. Über einen, besser zwei großlumige venöse Zugänge können 500 bis 1000 ml Ringer-Laktat-Lösung infundiert, über eine Maske bedarfsweise Sauerstoff verabreicht werden.

Bei den weitaus meisten Amputationsverletzungen handelt es sich jedoch um isolierte Wunden im Handbereich. Daher ist der Allgemeinzustand des Verletzten in der Regel gut. Indiziert ist bereits am Unfallort dennoch eine suffiziente Analgesie. Beispielsweise kann 0,125 – 0,25 mg/kg Körpergewicht Ketanest S eingesetzt werden, kombiniert mit einer adäquaten Sedierung, beispielsweise 2,5 – 5 mg Midazolam.

Den Amputationsstumpf versorgen

Der Amputationsstumpf wird trocken und sauber verbunden. Sämtliche Manipulationen, wie das Setzen von Klemmen oder Unterbindungen, Säuberungsmaßnahmen oder Desinfektion sind zu unterlassen. Auch bei stärkeren Blutungen reicht in den allermeisten Fällen eine Kompression des Stumpfes mittels sterilem Druckverband und Hochlagerung der Extremität aus.

Der Versuch, die Blutung durch Abbinden der Extremität zu stoppen, sollte unterbleiben. Auch die Verwendung einer Blutsperre für den Transport, beispielsweise durch Anlegen der Blutdruckmanschette und aufpumpen derselben, bis es aus dem Amputationsstumpf nicht mehr blutet, macht eine für die Operation notwendige Blutleere entweder unmöglich oder gefährdet die Extremität.

Die Versorgung des Amputats

Auch das Amputat muss unbehandelt bleiben. Alle aufgefundenen Teile müssen ins Replantationszentrum mitgegeben werden. Primär nutzlos erscheinende Teile können eventuell als Spender für Haut, Knochen, Sehnen, Nerven, Gefäßinterponate oder zur Überbrückung von Defekten verwendet werden.

Das Amputat wird in ein sauberes, trockenes, möglichst steriles Tuch eingewickelt. Amputat und Tuch werden gemeinsam in einen ersten Plastikbeutel gegeben. Dieser wird verschlossen und in einen zweiten Beutel gegeben, in dem sich Wasser und Eis befinden. Die ideale Transporttemperatur liegt bei vier Grad Celsius. Besser sind spezielle Amputat-Beutel. Auf keinen Fall darf das Amputat direkten Kontakt zu Wasser und/oder Eis haben. Dies würde durch Quellung der Strukturen oder Erfrierungen zu irreversiblen Gewebeschäden führen und eine Replantation unmöglich machen.

Anoxämie-Zeit
Ein besonders wichtiger Faktor im Zusammenhang mit Amputationsverletzungen ist die Anoxämie-Zeit. Diese beschreibt die Zeitspanne zwischen der vollständigen Unterbrechung der Blutzufuhr und der Wiederherstellung der ersten funktionstüchtigen arteriellen Gefäßverbindung. Während dieser Phase findet keine Durchblutung des abgetrennten Körperteils statt. Die Dauer der Anoxämie-Zeit beeinflusst sowohl die primäre Wiedereinheilung des Amputates als auch die später wiedergewonnene Funktionstüchtigkeit der replantierten Gliedmaße.

Durch optimale präoperative Kühlung kann die tolerable Anoxämie-Zeit – also die maximale Zeitspanne zwischen Amputation und Wiederherstellung der Blutzirkulation – erheblich verlängert werden. Für Makroreplantationen wird eine maximal tolerierte Anoxämie-Zeit von sechs Stunden angenommen. Für Mikroreplantationen liegt sie bei zirka 15 Stunden. Ohne Kühlung beträgt die tolerierte Anoxämie-Zeit jedoch drei Stunden (Makroreplantationen) bzw. sechs Stunden (Mikroreplantationen).

Bei inkompletten Amputationen ist eine präoperative Kühlung zu vermeiden. Dadurch würde eine möglicherweise noch bestehende Restdurchblutung eingeschränkt oder ganz aufgehoben. In diesen Fällen sollte lediglich ein steriler Verband angelegt werden. Eine Ruhigstellung durch Schienung ist sinnvoll. So wird verhindert, dass das Gewebestück versehentlich abknickt.

Makro- und Mikroreplantationen

Unterschieden werden muss bei der Replantation vor allem zwischen Makro- und Mikroreplantationen sowie zwischen oberer und unterer Extremität. Die Begriffe „mikro“ bzw. „makro“ beziehen sich hierbei nicht so sehr auf Gefäß- oder Nervendurchmesser. Vielmehr ist die Gesamtmasse des Amputates gemeint. Insbesondere ist die im Amputat enthaltene Muskelmasse entscheidend, die am empfindlichsten auf Anoxie reagiert.

Zu den Mikroreplantationen werden alle Replantationen im Hand- und Fußbereich bis unmittelbar proximal des Hand- bzw. Sprunggelenks gemeint. Hierbei muss wegen fehlender oder nur kleiner Muskelmasse durch einen eventuell Ischämie-Reperfusions-Schaden nicht mit der Möglichkeit vitaler Komplikationen gerechnet werden.

Bei den proximalen – auch „Makroreplantationen“ genannten – Formen können jedoch durch die entsprechend großen Muskelmassen Ischämie-Reperfusions-Schäden auftreten. Sie können für den Patienten lebensbedrohliche Ausmaße annehmen. Außerdem sind Verletzungsmechanismen, die zu proximalen Amputationen führen, durch große Gewalteinwirkungen charakterisiert.

(Text: Dr. Ingo Blank, Chirurg und Notarzt/LNA, Dozent, Symbolfoto: Markus Brändli; zuletzt aktualisiert: 27.11.2017) [3268]

Verschüttete Kieswerk-Mitarbeiter geborgen

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Isselburg (rd_de) – Nach einer zweitägigen Rettungsaktion haben Einsatzkräfte am Mittwochabend (29.11.2017) den letzten Verschütteten aus einem Kieswerk bei Isselburg-Anholt (Kreis Borken) bergen können. 

Laut Polizei arbeiteten vier Angestellte des Kieswerks am Dienstagnachmittag auf einem aufgeschütteten Kiesberg, als plötzlich ein Teil des Kies-Sand-Gemischs ins Rutschen geriet. Die Arbeiter stürzten den Berg hinunter und wurden von den herabfallenden Steinen verschüttet.

Ein Augenzeuge setzte einen Notruf ab, und der Disponent alarmierte den Rettungsdienst sowie die Feuerwehr zum Einsatzort. Als die Kräfte eintrafen, waren zwei Arbeiter teilweise verschüttet und ansprechbar. Zwei weitere Personen befanden sich vollständig unter den Steinen. Nach kurzer Zeit konnte die Feuerwehr die beiden teilweise Verschütteten retten. Der Rettungsdienst brachte die Patienten mit leichten Verletzungen in Krankenhäuser.

Um die beiden anderen Personen aus dem Kiesberg zu retten, sicherten Kräfte des THW und der Feuerwehr die Unglücksstelle umfangreich ab. Am Abend konnten sie einen 42-Jährigen nur noch tot bergen.

Wenige Stunden später drangen sie zu einem 52-Jährigen vor. Der Notarzt stellte bei ihm vor Ort sichere Todeszeichen fest. Angesichts der fortgeschrittenen Zeit unterbrachen die Einsatzkräfte die Bergungsarbeiten, um sie bei Tageslicht fortzusetzen. Die Leiche des 52-Jährigen konnte erst am folgenden Tag gegen 21.30 Uhr geborgen werden.

(30.11.2017; Symbolfoto: M. Brändli)

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Meerbusch: Personenzug kollidiert mit Güterzug

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Meerbusch (rd_de) – Über 40 Personen sind am Dienstagabend (05.12.2017) bei einem Zugunglück nahe Meerbusch (NRW) verletzt worden. 

Ein Regionalexpress der National Express Rail war mit 173 Fahrgästen zwischen Meerbusch-Osterath und Neuss unterwegs, als der Zugführer gegen 19:30 Uhr plötzlich ein Hindernis vor sich bemerkte. Er konnte noch kurz die Fahrgäste informieren, bevor er eine Notbremsung einleitete. Augenblicke später rammte der Regionalexpress einen stehenden Güterzug.

Als Rettungsdienst und Feuerwehr an der Unfallstelle eintrafen, konnten sie auf Grund einer abgerissenen und unter Spannung stehenden Oberleitung nicht in den Zug gelangen. Von außen führten die Einsatzkräfte daher Befragungen zum Zustand der Passagiere durch. Nachdem Mitarbeiter der Bahn die Leitung geerdet hatten, konnten die Rettungskräfte in die Waggons gelangen und die verletzten Personen sichten.

Der Rettungsdienst fand laut Angaben der Feuerwehr 33 leicht und acht schwer verletzte Patienten vor. Die Kräfte retteten die Personen aus den Waggons und brachten sie in Krankenhäuser. Für Angehörige, die zur Unglücksstelle gekommen waren, wurde ein Sammelpunkt eingerichtet.

Als alle Personen aus dem Zug gerettet waren, begann die Feuerwehr mit der Bergung des Zuges. Die Arbeiten dauerten bis nach Mitternacht an. Bis zu 400 Einsatzkräfte waren vor Ort.

(06.12.2017; Foto: Feuerwehr Meerbusch)

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Südtirol: Pistenretter starten in mehr Skigebieten

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Bozen (pm) – Das Weiße Kreuz bietet seinen Pistenrettungsdienst 2017 in zwei neuen Gebieten an.

Wie das Weiße Kreuz mitteilte, wird die Pistenretter am zweiten Dezember-Wochenende in den Skigebieten Gitschberg-Jochtal und Reinswald ihren Dienst neu aufnehmen. Damit sind die Pistenretter der Hilfsorganisationen mittlerweile in acht Südtiroler Skigebieten aktiv.

In der Saison 2016/17 rückten die Rettungskräfte auf allen bedienten Skipisten insgesamt 3.123 Mal aus. Die häufigsten Verletzungsarten seien Knieverletzungen gewesen. Die Retter auf Skiern verfügen über eine spezifische Ausbildung für die Pistenrettung und über Erfahrung im Rettungs- und Notarztdienst.

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(06.12.2017; Symbolfoto: Weißes Kreuz)

Hängetrauma: Schocklagerung ist kontraindiziert

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Bremen (rd_de) – Bergsteiger, Industriekletterer oder „notgelandete“ Fallschirmspringer sind besonders gefährdet, ein Hängetrauma zu erleiden. Es tritt zum Beispiel nach dem Sturz in ein Sicherungsseil oder beim bewegungsarmen Arbeiten mit Anseilschutz bzw. im Sitzgurt über einen längeren Zeitraum ohne Pausen auf. Der Rettungsdienst muss wissen, wie er diese Patienten zu behandeln und zu lagern hat.

Auch gut gestaltete Auffanggurt-Konstruktionen können nicht verhindern, dass früher oder später ein Hängetrauma bei der gestürzten Person eintritt und damit das Leben in Gefahr ist. Grund dafür ist eine relative Hypovolämie durch Versackung des Blutes in den unteren Extremitäten.

Mit zunehmender Intensität und Dauer deuten folgende Symptome auf ein Hängetrauma hin:

• Blässe,
• Schweißausbrüche,
• Kurzatmigkeit,
• zunächst steigender Puls und Blutdruck,
• Sehstörungen,
• Schwindel und Übelkeit,
• Blutdruck- sowie Pulsabfall.

Werden die Zeichen erkannt und liegen keine schwerwiegenden Verletzungen vor, die die Schocksymptomatik erklären könnten, ist der Verunfallte mit erhöhtem Oberkörper zu lagern. Je nach Hängedauer sollte der Patient etwa 30 bis 40 Minuten in der Hocklagerung (Kauerstellung) verweilen, damit das Blut, welches sich in den Beinen gestaut hat, langsam wieder zurück in den Oberkörper gelangen kann. Wird der Patient hingegen sofort in Schocklage gebracht, fließt das Blut schlagartig in den Oberkörper. Dies kann zu einer Überbeanspruchung des Herzens und zum Tod innerhalb weniger Sekunden führen.

Mehr zu den Gefahren eines Hängetraumas im nächsten Rettungs-Magazin. Ab 22. Dezember 2017 im Handel oder versandkostenfrei in unserem Online-Shop bestellen.

(Text und Foto: Ella Bornack; 06.12.2017)[3021]

Zugbauteil zerstört Waggonfenster während der Fahrt: Sechs Verletzte

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Wabern (rd_de) – Als sich am Donnerstag (07.12.2017) auf einer Bahnstrecke bei Wabern (Schwalm-Eder-Kreis) zwei Züge begegneten, löste sich ein Bauteil und zerstörte Fenster an den Waggons beider Züge. Sechs Fahrgäste wurden dadurch verletzt.

Gegen 7.30 Uhr fuhr ein Zug der Kurhessenbahn (KHB) Richtung Norden. Ein Intercity (IC) kam ihm entgegen. In der Nähe der Ortschaft Gensungen begegneten sich die Züge und fuhren aneinander vorbei. Ersten Erkenntnissen zufolge löste sich während der Begegnung plötzlich die Motorklappe der KHB und schleuderte zwischen die Waggons. Das Bauteil schlug daraufhin gegen mehrere Scheiben beider Züge und zerstörte sie.

In der KHB wurden fünf Jugendliche durch die Scheiben verletzt. Der Rettungsdienst versorgte sie und brachte zwei von ihnen in ein Krankenhaus. Der IC setzte zunächst seine Fahrt nach Wabern fort. Der dort wartende Rettungsdienst versorgte eine 30-jährige Frau mit Augenverletzungen und brachte sie ebenfalls in ein Krankenhaus.

 (08.12.2017; Foto: Polizei Kassel)

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Infusionstherapie bei brandverletzten Kindern

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Brandverletzte-Kinder_580Bremen (rd_de) – Einen besonderen Fall im Zusammenhang mit Hypovolämie stellen Verbrennungen bei Kindern dar. Präklinisch besteht leicht die Gefahr einer Überinfusion.

Als „schwer“-brandverletzt wird ein Patient mit einer verbrannten Körperoberfläche (VKOF) von über 20 Prozent bezeichnet. Wegen der erhöhten Thermo- und Hydrolabilität besteht bei Kindern jedoch bereits ab fünf bis acht Prozent VKOF Schockgefahr.

Um das Ausmaß der betroffenen Körperoberfläche abzuschätzen, wird die so genannte „9er-Regel“ angewendet. Dabei wird bei der 9er-Regel zwischen Erwachsenen und Kindern unterschieden:

9er Regel

Statistisch liegt die Wahrscheinlichkeit, bei einem Notarzteinsatz auf einen Schwerbrandverletzten zu treffen, bei unter einem Promille. Entsprechend gering – speziell bei Kindern – ist meist die Erfahrung des Rettungsteams und umso größer die therapeutische Unsicherheit. Dabei wird der Handlungsdruck oft überschätzt und schlägt sich beispielsweise in einer oft zu beobachtenden Überinfusion nieder.

Es existieren zwar Formeln zur Berechnung des Flüssigkeitsbedarfs, diese werden aber in der Regel falsch angewandt. Auch der VKOF wird oftmals überschätzt.

Darüber hinaus ist die Anwendung derartiger Formeln aufgrund der kurzen Rettungszeit entbehrlich. Die Folgeerscheinungen der Verbrennung sind ohnehin erst nach mehreren Stunden voll ausgeprägt. Ein sich bereits am Unfallort abzeichnender Schock muss das Rettungsteam deshalb darauf aufmerksam machen, dass womöglich Begleitverletzungen vorliegen.

(Text: Jürgen Auerhammer, Anästhesist, Notarzt; Symbolfoto: Markus Brändli; 11.12.2017) [1265]

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